- 25 Jahre Systemgarantie auf Einhaltung der Übertragungseigenschaften des INFRALAN®-Verkabelungssystems sowie der vorgeschriebenen Grenzwerte
- Im Garantiefall (Nachweis durch Messprotokolle und weitere Informationen) erfolgt eine Überprüfung der beanstandeten Komponenten und anschließender Mängelbeseitigung
- Kostenübernahme durch INFRALAN®, wenn der Mangel auf das Produkt zurückzuführen ist. Entstand der Mangel durch unsachgemäße Handhabung des Produktes, lehnt INFRALAN® die Kostenübernahme ab. Die Übernahme von Ausfall- oder Folgekosten durch INFRALAN® wird ausgeschlossen.
Anforderungen und Voraussetzungen
Beim INFRALAN®-System (Kupfer/Glasfaser) gilt:
- Verwendung von INFRALAN®-Installationsmaterial (bei allen relevanten Komponenten im Netzwerk).
- Installation des Verkabelungssystems durch zertifizierte INFRALAN®-Installateure, die zuvor eine entsprechende Schulung erfolgreich absolviert haben (Theorie, Praxis, Abschlussprüfung).
- Unterzeichnung des Vertrages für das zu installierende Objekt.
- Messwerte der Übertragungsstrecke muss bei der Abnahmemessung mindestens den Normvorschriften entsprechen.
- Klare Zuordnung der Verkabelungsstrecken zur jeweiligen Beschriftung (Messprotokoll).
- Zertifizierung nur für im Messprotokoll angegebene Verkabelungsstrecken.
Beim INFRALAN®-Glasfasersystem gilt außerdem:
- Nachweis über eine entsprechende INFRALAN®-Partnerschaft und Erfüllung der Leistungsanforderungen des INFRALAN®-Systems.
- Zusendung von Dokumentationen der installierten Strecken inklusive Bilddokumentation sowie der bidirektionalen Messprotokolle (OTDR) mit Vorlauf- und Nachlauffaser.
Zertifizierungszeitraum des INFRALAN®-Partners:
- Drei Jahre
Bei durchgeführten Projekten mit Systemgarantie verlängert sich die Zertifizierung um 3 Jahre.
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